Im steinigen Graben 26a
63571 Gelnhausen
Firmeninhaber:
Silvano Haas e.K.
Registernummer HRA 93391
Registergericht Amtsgericht Hanau
§ 1 Allgemeines und Geltungsbereich
- Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge, die Dehner Schrott- und Metallhandel e.K. für Containerbestellungen und sonstige Entsorgungsdienstleitungen mit ihren Kunden über die von der Dehner Schrott- und Metallhandel e.K. angebotenen Lieferungen und Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle folgenden Verträge mit demselben Kunden / Vertragspartner, ohne dass die Geltung dieser AGB in jedem Einzelfall erneut vereinbart werden muss.
- Unsere AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden / Vertragspartners werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn die Dehner Schrott- und Metallhandel e.K. ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt auch dann, wenn die Dehner Schrott- und Metallhandel e.K. in Kenntnis der AGB des Kunden / Vertragspartners Lieferungen oder Leistungen vorbehaltlos ausführt. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Kunden / Vertragspartner abzugeben sind (z.B. Widerruf, Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform (z.B. Brief, E-Mail, Telefax).
- Die Vertragsbeziehung zwischen der Dehner Schrott- und Metallhandel e.K. und dem Kunden / Vertragspartner unterliegt insgesamt dem jeweils gültigen Abfallrecht, d.h., dem Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz – KrWG) und den entsprechenden Verordnungen.
- Ist ein Dritter Erzeuger oder Besitzer der Abfälle bzw. gesetzlich zur Entsorgung der Abfälle verpflichtet (Abfallbesitzer), so hat der Kunde seine Rechtsbeziehung zu dem Abfallbesitzer nach Maßgabe der einschlägigen Gesetze und Verordnungen auszugestalten, insbesondere soweit es sich um Pflichten im Hinblick auf die Abfalldeklaration, die Einhaltung der Rechtsvorschriften in der jeweils gültigen Fassung und die sonstigen Nebenpflichten im Hinblick auf die konkrete Leistung handelt. Der Kunde / Vertragspartner haftet der Dehner Schrott- und Metallhandel e.K. gegenüber so, als sei er selbst der Abfallbesitzer.
§ 2 Der Vertragsabschluss
- Der Kunde / Vertragspartner kann aus dem Containerangebot der Dehner Schrott- und Metallhandel e.K. einen Container auswählen und kostenpflichtig bestellen. Der Kunde / Vertragspartner muss eine richtige Lieferanschrift und Rechnungsanschrift angeben. Diese sind vor der verbindlichen Bestellung vom Kunden / Vertragspartner zu prüfen. Durch die Annahme und Bestellung akzeptiert der Kunde / Vertragspartner diese AGB.
- Die Dehner Schrott- und Metallhandel e.K. kontaktiert den Kunden / Vertragspartner nach Eingang von dessen Auftrag / Bestellung / Angebotsannahme. Die Dehner Schrott- und Metallhandel e.K. muss zum Vertragsschluss auch ihrerseits eine Bestätigung des Auftrags / der Bestellung / der Angebotsannahme an den Kunden / Vertragspartner gesandt haben.
§ 3 Leistung und Lieferung
- Leistungsfristen und Leistungstermine sind stets unverbindlich.
- Verzögerungen der Vertragserfüllung aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, deren Ursachen sich außerhalb des Einwirkungsbereiches der Dehner Schrott- und Metallhandel e.K. befinden, berechtigen den Kunden / Vertragspartner, die Vertragserfüllung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Dies gilt auch, wenn solche Ereignisse während eines bereits vorliegenden Verzugs eintreten. Beginn und Ende solcher Hinderungsgründe teilt die Dehner Schrott- und Metallhandel e.K. dem Kunden / Vertragspartner baldmöglichst mit.
- Ansprüche auf Schadensersatz aus höherer Gewalt sind ausgeschlossen.
§ 4 Gewährleistung
- Es gelten die auf die erbrachten Dienstleistungen anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.
§ 5 Haftung
- Die Dehner Schrott- und Metallhandel e.K. haftet außer bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Erfüllung zur Erreichung des Vertragszwecks notwendig), im Fall der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Dehner Schrott- und Metallhandel e.K. haftet nicht für Schäden, die durch den für die Erbringung der Dienstleistung beauftragten Entsorger verursacht wurden. Im Übrigen ist die Haftung der Dehner Schrott- und Metallhandel e.K. auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrunde, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Leistung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung, ausgeschlossen. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen der Dehner Schrott- und Metallhandel e.K..
- Für absichtliche oder unabsichtliche Fehlbefüllungen sowie für an den aufgestellten Behälter angebrachte Gegenstände des Kunden oder eines Dritten haftet die Dehner Schrott- und Metallhandel e.K. ebenfalls nicht.
§ 6 Mitwirkungspflichten des Kunden
- Der Kunde / Vertragspartner ist zur Mitwirkung an der Leistungserbringung im Sinne des Auftrags verpflichtet, soweit seine Mitwirkung an der ordnungsgemäßen Leistungserbringung erforderlich ist.
- Angaben zu angenommenen Stoffen in von der Dehner Schrott- und Metallhandel e.K. oder ihren beauftragten Entsorgern erstellten Dokumenten wie Fahraufträge, Begleitscheine und Wiegenoten gelten im Verhältnis zum Kunden / Vertragspartner als zutreffend. Es bleibt dem Kunden / Vertragspartner jedoch nachgelassen, die Unrichtigkeit der darin festgehaltenen Daten nachzuweisen. Bei Bereitstellung von Behältern hat der Kunde / Vertragspartner für einen geeigneten Aufstellplatz und für die gefahr- und schadlose Befahrbarkeit, auch der Zufahrtswege, zu sorgen. Eine Umstellung des Behälters – auch nur für kurze Zeit – vom Aufstellplatz ist untersagt. Bei Aufstellung auf öffentlichen Verkehrsflächen hat der Vertragspartner die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung einzuhalten, die erforderlichen behördlichen Genehmigungen einzuholen und für die notwendige Verkehrssicherung (Beleuchtung, Absperrung, etc.) zu sorgen.
- Der Kunde / Vertragspartner hat den Container während der Standzeit gegen Diebstahl und Beschädigungen zu sichern und vor Verunreinigungen und Abnutzung, die über das mit der vertragsgemäßen Nutzung üblicherweise verbundene Maß hinausgehen, zu schützen. Der Kunde / Vertragspartner haftet für Schäden an den für die Abfälle zur Verfügung gestellten Container sowie für den Verlust vom Container. Überschreiten die Reparaturkosten eines beschädigten Containers den Zeitwert (wirtschaftlicher Totalschaden), so hat der Kunde / Vertragspartner Ersatz in Höhe des Wiederbeschaffungswertes zu leisten.
- Der Kunde / Vertragspartner oder ein von ihm bevollmächtigter Vertreter hat vor Ort zu sein, um Dokumente wie Fahraufträge, Begleitscheine und Wiegenoten, die für den ordnungsgemäßen Transport und / oder die Übernahme bei Abholung erforderlich sind, übergeben bzw. unterzeichnen zu können. Ist dies nicht der Fall, gelten die erstellten Dokumente wie Fahraufträge, Begleitschein und Wiegenoten auch ohne Unterzeichnung des Kunden / Vertragspartner als anerkannt.
- Der Vertragspartner haftet und ist verantwortlich dafür, dass der Behälter nicht durch lose oder fest angebrachte Gegenstände oder sonst verändert, nur mit den vertraglich vereinbarten Stoffen beladen und das maximale Beladungsgewicht eines Containers in Höhe von 10 Tonnen nicht überschritten wird (der LKW kann diesen sonst nicht mehr anheben), keine Ladung über die Wände hinausragt, die Beladung sachgerecht und gleichmäßig erfolgt und eine wesentliche Verlagerung der Ladung beim Transport ausbleibt; der Behälter ist während der gesamten Standzeit bis zur tatsächlichen Übernahme abzudecken und vor Veränderung und Entwendung jederzeit zu schützen.
- Für diese AGB und alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden / Vertragspartner und der Dehner Schrott- und Metallhandel e.K. gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller internationalen und supranationalen (Vertrags-) Rechtsordnungen, insbesondere des UN-Kaufrechts. Die Vertragssprache ist Deutsch.
- Ist der Kunde / Vertragspartner Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlich, auch internationaler, Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten der Geschäftssitz der Entsorgung Dehner Schrott- und Metallhandel e.K.
Im steinigen Graben 26a
63571 Gelnhausen.
Entsprechendes gilt, wenn der Kunde Unternehmer i.S.d. § 14 BGB ist. Die Dehner Schrott- und Metallhandel e.K. ist jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Dienstleistung gemäß dieser AGB bzw. einer vorrangige Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeit, bleiben unberührt.
§ 7 Falschbefüllung, fehlender Zugang, Feiertage
- Sofern die für die jeweilige Abfallfraktion vorgesehenen Behälter mit anderen Abfällen befüllt werden, ist der Auftragnehmer zur Entsorgung dieser Abfälle nicht verpflichtet. Für diesen Fall ist die vereinbarte Vergütung abzüglich der ersparten Aufwendungen zu zahlen. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber schriftlich und unverzüglich.
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, die falsch befüllten Abfälle einer ordnungsgemäßen Entsorgung oder Verwertung zuzuführen und dem Auftraggeber etwaige Mehrkosten in Rechnung zu stellen.
- Das Einfüllen von besonders überwachungsbedürftigen Abfällen, Speiseresten und Bauabfällen ist nicht gestattet, soweit sie nicht Gegenstand des Vertrages sind.
- Ist der Zugang / die Zufahrt zu den Behältern / Containern am vereinbarten Leerungs- / Ladetag aus nicht vom Auftragnehmer zu vertretenden Gründen nicht möglich, bleibt der Auftragnehmer berechtigt, das vereinbarte Entgelt abzüglich der ersparten Aufwendungen zu berechnen. Die Leistungsverpflichtung des Auftragnehmers entfällt für diesen Fall. Eine notwendig werdende zusätzliche Leerung wird vom Auftragnehmer zu dem vertraglich vereinbarten Entgelt durchgeführt.
- Fällt der Termin der planmäßigen Behälterentleerung auf einen gesetzlichen Feiertag, so führt der Auftragnehmer die Abfuhr an einem anderen Tag durch.
§ 8 EU-Plattform zur außergerichtlichen Streitschlichtung für Verbraucher
- Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.
Stand April 2019